Beschlussvorlage - GVMö/201/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Belange der Gemeinde Mölschow werden durch den o.g. Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Neubau Lebensmittelverbrauchermarkt und Mehrzweckgebäude touristische Infrastruktur“ nördlich B111/westlich Möskenweg der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz in der Fassung von 12-2023 nicht berührt.

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Sachvortrag

Die Gemeindevertretung Zinnowitz billigte in der Sitzung am 19.03.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Neubau Lebensmittelverbrauchermarkt und Mehrzweckgebäude touristische Infrastruktur“ nördlich B111/westlich Möskenweg in der Fassung von 12-2023 und beschloss die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt.

 

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 41 „Neubau Lebensmittelverbrauchermarkt und Mehrzweckgebäude touristische Infrastruktur“ nördlich B111/westlich Möskenweg der Gemeinde Ostseebad Zinnowitz in der Fassung von 12-2023 liegt gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Montag, den 29.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 07.06.2024 im Amt Usedom-Nord, Bauamt, Möwenstraße 1 in 17454 Zinnowitz zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Planungsabsichten sind den beigefügten Vorentwurfsunterlagen zu entnehmen.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Anbei erhalten Sie die Vorentwurfsunterlagen mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der Frist von einem Monat.

 

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Anlagen

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