Beschlussvorlage - GVMö/033/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Ländlicher Wegebau Krummin-Bannemin - 2. BA - Bestätigung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und Ablösung Bilanzierungspunkte über Ökokonto
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Thomas Schröder
- Verfasser:
- Thomas Schröder
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Mölschow
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zur Beratung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow bestätigt den angefügten Landschaftspflegerischen Fachbeitrag (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung - Entwurfsfassung Oktober 2024) zum Bauvorhaben „Ländlicher Wegebau zwischen der Ortslage Krummin und der Ortslage Bannemin - 2. BA: Gemarkungsgrenze Krummin bis zur Ortslage Bannemin“ und beschließt die Ablösung der Bilanzierungspunkte über ein Ökokonto.
Das Bauamt der Amtsverwaltung wird beauftragt, den Vorgang verwaltungsseitig umzusetzen.
Sachvortrag
Die Gemeinde Mölschow führt zusammen mit der Gemeinde Krummin derzeit das geförderte Projekt "Ländlicher Wegebau Krummin - Bannemin" aus.
Dieser wird derzeitig als ländlicher Weg von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Verkehren genutzt und soll verkehrstechnisch ausgebaut und aufgewertet werden. Insbesondere soll den Bedürfnissen der Anliegergrundstücke mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung Rechnung getragen werden. Zudem können die Bedingungen für Radverkehre zwischen den benannten Ortslagen verbessert und damit auch touristischen Erfordernissen entsprochen werden. Es soll jedoch entsprechend der Ausbauart und der Wegegestaltung die Nutzung für die Feld- und Forstwirtschaft Vorrang haben.
Der 2. BA der sich in der Gemarkung Bannemin befindet erstreckt sich auf eine Länge von 400 m.
Teilweise ist der bestehende Wirtschafsweg nicht oder teilversiegelt und ist durch die stetige Beanspruchung stark ausgefahren.
Um den Erfordernissen mit land- und forstwirtschaftlicher Nutzung zu entsprechen, ist eine Verbreitung des Weges auf 3,5 0m mit einen beidseitigen Bankettstreifen von 0,50 m und eine vollständige Bodenversiegelung erforderlich.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist die Erstellung einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung notwendig, da auf Grund der umgebenden landwirtschaftlichen Nutzungen keine Baumpflanzungen entlang des Ländlichen Weges oder des Gemeindegebietes möglich sind um einen Ausgleich zerstörter und beeinträchtigter Werte der Umwelt wieder herzustellen.
Gemäß § 1a Abs. 3 BauGB kann der Kompensationsbedarf auch außerhalb des Plangebietes durch Ersatzmaßnahmen beglichen werden. Da im Gemeindegebiet selbst keine geeigneten Flächen für die Kompensation vorhanden sind, sieht die Gemeinde Mölschow die Ablösung von Kompensationsflächenäquivalenten aus einem Ökokonto vor.
Das Ökokonto muss sich in derselben Landschaftszone wie der Eingriff, somit in der Landschaftszone Ostseeküstenland befinden. Diesen Kriterien entspricht das Ökokonto „Naturwald Brünzow“ (VG-015). Hier wurden Maßnahmen zur Umwandlung von Wirtschaftswald in Naturwald umgesetzt. Das Ökokonto befindet sich in der Landschaftszone Ostseeküstenland und kann somit als Kompensationspool für das Planvorhaben genutzt werden.
Für das Planvorhaben kann die Methodik zur Ermittlung des multifunktionalen Kompensationsbedarfs Anwendung finden.
Mit dem Ausbau des ländlichen Weges einschließlich der Bankette zwischen der Gemarkungsgrenze Krummin und der Ortslage Bannemin ergibt sich ein multifunktionaler Kompensationsbedarf in Höhe von rd. 1.773 EFÄ/m² (Eingriffsflächenäquivalenten).
Mit dem Eigentümer des Ökokontos ist eine vertragliche Vereinbarung zur Ablösung von 1.773 KFÄ (Eingriffsflächenäquivalenten) zu treffen.
Er bietet die Punkte zum Preis von 2,50 € netto an.
Die Ablösung der Ökopunkte erfolgt durch die Gemeinde Mölschow nach erfolgter Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.
Mit der Ablösung der Ökopunkte aus dem Ökokonto kann die vollständige Kompensation der Eingriffe durch den Ausbau des ländlichen Weges in der Gemeinde Mölschow nachgewiesen werden.
Die Kosten für die Ablösung der Ökopunkte belaufen sich auf 5.274,68 € brutto.
(2,50 € x 1.773 KFÄ = 4.432,50 € netto, 4.432,50 € x 19% Mwst. = 5.274,68 € brutto)
Die Kosten für die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sind förderfähig.
Das Bauamt der Amtsverwaltung empfiehlt die Inanspruchnahme des Ökokontos „Naturwald Brünzow“.
Gemäß bestätigten Haushalt 2024 der Gemeinde Mölschow (beschlossener Haushalt am 09.04.2024) sind für die Investitionsmaßnahme Nr. 20 "Ländlicher Wegebau Krummin - Bannemin" Auszahlungen 2024 in Höhe von 100.000 Euro eingeplant und 2025 = 170,000 Euro eingeplant.
Die bisherigen Auszahlungen 2024 mit Abrechnungsstrand 29.10.2024 betragen 27.974,86 Euro.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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