Beschlussvorlage - GVMö/086/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mölschow beschließt die in der Anlage befindliche 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gewässerunterhaltungsgebühren und die dazugehörige Kalkulation. 

 

Reduzieren

Sachvortrag

Die Satzung der Gemeinde Mölschow wurde überarbeitet. 

 

Es wurden die gesetzlichen Grundlagen auf die aktuell gültigen Fassungen geändert. 

 

Die Gemeinde Mölschow ist Mitglied im „Wasser- und Bodenverband Insel Usedom – Peenestrom“. Dieser nimmt für die Gemeinde die Gewässerunterhaltung an Gewässern zweiter Ordnung wahr.

 

Demnach wurden die Gebühren aufgrund des Beitragsbescheides des Verbandes vom 27.03.2025 im § 3 Abs. 2 der Satzung wie folgt angepasst: 

 

a)     für bebaute Grundstücke mit einer Grundfläche bis 2.000 m², darüberhinausgehende Flächen werden zusätzlich wie unbebaute Grundstücke behandelt.                        

47,37 € 

(statt 62,83 €)

b)     für unbebaute Grundstücke je angefangene 0,5 ha Grund und Boden

23,68 € 

(statt 31,41 €)

c)     für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 3 Wohnungen je Wohnungseinheit

15,79 €

(statt 20,94 €)

  

In der Anlage befindet sich eine Übersicht der Kostenunterdeckung und Kostenüberdeckung der letzten Jahre aus welcher die anliegende Kalkulation und die daraus resultierenden Gebührenhöhe errechnet wurde.

Reduzieren

Keine finanzielle Auswirkung für die Gemeinde Mölschow, da die Kalkulation der Umlage WBV kostendeckend zum Beitragsbescheid und unter Berücksichtigung der Kostenüberdeckung des Vorjahres erfolgt.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...