Beschlussvorlage - GVMö/084/2021

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Beratungsfolge

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Sachvortrag

Sachvortrag:

 

Die Satzung der Gemeinde Mölschow über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer und ihre Anlage wurden überarbeitet.

 

§ 5 wurde hinsichtlich des Steuermaßstabes in Abs. 3 auf die Anwendbarkeit der jeweils aktuell gültigen Verwaltungsrichtlinie zur Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung gem. § 22 SGB II und § 35 SGB XII des Landkreises Vorpommern-Greifswald (im nachfolgenden KdU-Richtlinie genannt) angepasst.

Dadurch wird eine Satzungsänderung in Bezug auf bisher festverankerte Beträge wie im bisherigen §5 Abs. 3 nicht mehr notwendig, sondern die Steuerberechnung kann auf die jeweilige Änderung der KdU-Richtlinie angepasst werden.

 

Die Anwendbarkeit der KdU-Richtlinie auf die Berechnung der Jahresnettokaltmiete, sowie der Steuersatz von 20 % wurden in einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Greifswald (Az.: 2 A 1193/16 HGW) bestätigt.

 

Da die aktuelle 2. Änderung der KdU-Richtlinie vom 19.12.2017 bereits seit 01.01.2018 in Kraft ist, sollte ab dem 01.01.2022 eine Anpassung auf diese erfolgen.

 

Die Kämmerei hat die neue Satzung durch die Kommunalaufsicht prüfen lassen, eine Bestätigung erfolgte per Mail vom 14.10.2021.

 

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Anlagen

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