Beschlussvorlage - GVMö/197/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Belange der Gemeinde Mölschow werden durch den o.g. Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Urbanes Gebiet südlich der B 111 im OT Mahlzow“ nicht berührt.

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Sachvortrag

Die Stadtvertretung Wolgast billigte in der Sitzung am 18.12.2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Urbanes Gebiet südlich der B 111 im OT Mahlzow“.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 „Urbanes Gebiet südlich der B 111 im OT Mahlzow“ liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 04.03.2024 bis

12.04.2024 im Fachdienst Bauverwaltung / und –planung der Stadt Wolgast in der 1. Etage des Kornspeichers, in 17438 Wolgast, Burgstraße 6a zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Die Planungsabsichten sind den beigefügten Vorentwurfsunterlagen zu entnehmen.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Dabei können sich Gemeinden auch auf die ihnen durch Ziele der Raumordnung zugewiesenen Funktionen sowie auf Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche berufen. Anbei erhalten Sie die Vorentwurfsunterlagen mit der Bitte um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 05.04.2024.

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Anlagen

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