Beschlussvorlage - GVMö/061/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Mölschow beschließt gemäß § 67 Abs. 3 LBauO M-V die Befreiung von der Regelung der Satzung über die 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 „Trassenheider Straße“, Textliche Festsetzungen, Punkt Einfriedung, für das Grundstück Weidenweg 6.

Reduzieren

Sachvortrag

Gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 7 a) LBauO M-V können Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich, verfahrensfrei errichtet werden.

Verfahrensfreie Baumaßnahmen müssen jedoch ebenso wie genehmigungsbedürftige Maßnahmen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (§ 59 Abs.3 LBauO M-V).

 

Unter den Gestalterischen Anforderungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit  § 86 LBauO M-V (örtliche Bauvorschriften) ist in den textlichen Festsetzungen des rechtswirksamen Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 2 „Trassenheide Straße“ in der Fassung der 1.Änderung unter dem Punkt Einfriedung folgendes geregelt:

„Zäune als Einfriedung sind nicht erlaubt. Die Abgrenzung der Grundstücke ist durch entsprechende Bepflanzung kenntlich zu machen.“

 

Die Grundstückseigentümer beantragen von der v.g. örtlichen Bauvorschrift abzuweichen. Die Begründung ist den beigefügten Antragsunterlagen zu entnehmen.

 

Gemäß § 67 Abs. 3 LBauO M-V entscheidet bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Gemeinde über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen.

Reduzieren

keine

Reduzieren

Anlagen

Loading...